Im August 2017 trat die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Ihr Ziel: Durch eine frühzeitige Trennung der Abfallstoffe am Entstehungsort soll die Recyclingquote erhöht werden. Für Gewerbebetriebe stellt die komplexe Verordnung mit ihren vielfältigen Anforderungen häufig eine Hürde dar. FES trägt dem mit einem umfassenden Dienstleistungspaket Rechnung.
Im Rahmen der Gewerbeabfallberatung vor Ort analysieren und erarbeiten Experten der FES ein gesetzeskonformes Entsorgungskonzept und sorgen für passende Sammelbehälter. Auf Wunsch unterstützt FES darüber hinaus bei der Erstellung einer Abfallbilanz inklusive der Getrenntsammelquote. Zudem steht das Unternehmen den Kunden auch bei den Dokumentationspflichten zur Seite.
Nicht immer ist es für Betriebe technisch möglich oder wirtschaftlich zumutbar, die getrennte Erfassung optimal zu organisieren. FES sorgt für eine rechtlich abgesicherte Übernahme nicht zu vermeidender Abfallgemische und führt sie der eigenen Gewerbeabfallsortieranlage zu. Mit der vollautomatischen Anlage konnte FES auf den steigenden Bedarf antworten und sortiert dort gemäß der neuen Vorgaben der GewAbfV vor allem Abfallgemische aus Gewerbebetrieben (AzV).