Wegweisend von Anfang an: das Wertemanagement

Gesellschaftlich relevante Werte sind bei FES kein Imagefaktor, sondern ein Bestandteil der Unternehmenskultur. Sie werden täglich gelebt und in Schulungen klar kommuniziert.

Werte, die für das tägliche Arbeiten verbindlich gelten, sind für FES prägend und werden in Richtlinien und Organisationsanweisungen gespiegelt. Damit sich alle Mitarbeiter*innen vom ersten Tag an kennenlernen, stehen regelmäßig Schulungen und Unterweisungen auf dem Plan.


Digital und nutzerfreundlich: Schulungen auf neuen Wegen

Bislang hatten Mitarbeiter*innen mit PC-Zugang regelmäßig die Möglichkeit zu Schulungen über E-Learning. Seit 2019 unterstützt die neue Software SAM auch Schulungen für gewerbliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für den Bereich Entsorgungslogistik wurden verschiedene Themen an speziellen Unterweisungstagen zusammengeführt. Dazu gehört das Wertemanagement ebenso wie das wichtige Thema Unfallverhütung, die Gefährdungsbeurteilung beim Rückwärtsfahren, digitaler Tachograph oder das richtige Verhalten an der MHKW-Abladestelle. Auf diese Weise wurden 249 (2018) bzw. 311 (2019) Mitarbeiter*innen an je 10 Tagen in 7,5 Stunden unterwiesen.

Aus allen Schulung geht klar hervor, welches Verhalten von Mitarbeitern erwartet wird, zum Beispiel im Umgang mit Geschäftspartnern. Für nicht gesetzeskonformes Agieren gibt es daher keinerlei Raum. Im Fall von Zuwiderhandlungen muss jeder mit arbeits-, straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen rechnen. Neue Beschäftigte werden in der Einarbeitungsphase von den Vorgesetzten in den Wertvorstellungen des Unternehmens unterwiesen.

Wertemanagement

Werte im Blickpunkt: die Wertemanagementkommission

Eine regelmäßig tagende Wertemanagementkommission aus Vertretern der Bereiche Personal, Recht und Interne Revision sowie des Betriebsrates überwacht die Einhaltung der Vorgaben. Sie wird von einem externen Vertrauensanwalt unterstützt. Für die Arbeit der Wertemanagementkommission werden gesetzliche Grundlagen wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Strafgesetzbuch (StGB) sowie eigene Regelungen wie die Verhaltensgrundsätze der FES-Gruppe, die FES-Richtlinie zur Korruptionsvorbeugung und die Revisionsordnung der FES-Gruppe herangezogen. Ergänzt wird dies durch den Magistratsbericht B 261 „Korruption in der Stadtverwaltung wirksam bekämpfen“, den Gesellschafterbeschluss von 2003 „Maßnahmen zur Korruptionsvorsorge“ sowie den Leitfaden „Maßnahmen zur Korruptionsvorsorge“ für Führungskräfte der Stadtverwaltung Frankfurt am Main.

Ein funktionierendes System

Ein Vertrauensanwalt steht allen Mitarbeitern und Führungskräften der FES-Gruppe und allen Geschäftspartnern bei einem Verdacht auf Korruption oder andere Unregelmäßigkeiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Er schützt auf Wunsch die Identität der Hinweisgeber. Er entscheidet auch, ob und in welcher Weise die offenbarten Sachverhalte den zuständigen Stellen der FES - Unternehmensgruppe und im Weiteren gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt werden.

2018 gab es 8 Verdachtsfälle auf private Vorteilnahme, denen nachgegangen wurde. Dabei handelte es sich etwa um Müllentnahme beim Kofferraumservice, Pfandflaschensammlungen während der Tour oder Betrugsfälle.

  • 2 Fälle erwiesen sich als nicht begründet und hatten keine weiteren Konsequenzen
  • In 2 Fällen wurden eine Ermahnung ausgesprochen
  • 2 Sachverhalte führten zu Abmahnungen
  • In 2 Fällen führte das Fehlverhalten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Im Jahr 2019 gab es 19 Fälle, darunter durch die Erledigung privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit oder der Annahme von Geld.

  • 6 Fälle konnten nicht bestätigt werden
  • 3 Sachverhalte führten zu Ermahnungen

Es wurden 10 schriftliche Abmahnungen ausgesprochen

Wertemanagement

Gemeinsam mehr bewegen

Die Unternehmen der FES-Gruppe werden von der Geschäftsleitung als Teil einer Gemeinschaft von Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet und in der Branche verstanden. So pflegen sie ihre Pflichtmitgliedschaften wie zum Beispiel in der Industrie- und Handelskammer und der hessischen Unfallkasse, sind aber auch in Fachverbänden wie dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und der Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. (EdDE) freiwillig engagiert. Darüber hinaus gibt es Mitgliedschaften der einzelnen Tochterunternehmen, wie im Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) bei der Trapp Handels GmbH und im Verband Humus und Erdwirtschaft e.V. bei der RMB GmbH.


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